Daimler hat in der Fassung der DBL 8461 „Feuerverzinkte Fertigteile (Stückverzinkung)“ vom Februar 2019 die geregelten Ausführungsarten um das Verfahren „Stückverzinkung in Zinkschmelzen mit Aluminiumzusatz (4 % bis 6 %)“ erweitert. In der genannten Liefervorschrift werden nun Anforderungen an Bauteile beschrieben, die ihren Korrosionsschutz als Einzelbauteile durch das Tauchen nicht nur in schmelzflüssiges Zink erhalten, sondern eben auch in schmelzflüssige Zink-Aluminium-Legierungen.